Wir arbeiten von nun an mit den Krankenkassen zusammen

 

Ab dem 01.01.2024 sind wir Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkasse AOK Nordost

IKK Classic – Vertrag gemäß § 127 Absatz 1 SGB V

Für die Versorgungsbereiche:

02 AR Adaptionshilfen (Anziehhilfen etc.) 

werden von der AOK Nordost ganz  und/oder teilweiße übernommen.

Ab dem 13.04.2023 sind wir Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkasse IKK Classic.

IKK Classic – Vertrag gemäß § 127 Absatz 1 SGB V

Für die Versorgungsbereiche:

PG 02A Adaptionshilfen (Anziehhilfen etc.) und

PG 23B3 Orthesen,

werden von der IKK Classic ganz  und/oder teilweiße übernommen.

Die vollständige, oder anteilige Kosten-Übernahme ist erst gewährleistet, wenn die vertraglichen Vereinbarungen mit den weiteren gesetzlichen Krankenkassen erfolgt sind. Erste Gespräche wurden schon geführt. Bis dahin entscheiden diese über den Kulanz-Weg , bzw. über eine Einzelfallprüfung über die Höhe der Zuzahlung.